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Diakonische Sammlung im Advent 2024 für das Kirchenasyl in unserer Hoffnungsgemeinde

Seit Mitte Juni beherbergen wir ein Gemeindeglied – eine Frau aus dem Iran. Sie lebt dort im sogenannten Kirchenasyl. Das heißt, sie sollte eigentlich Deutschland verlassen und in Spanien ihren Asylantrag stellen, wovor sie (im Zusammenhang ihrer speziellen Geschichte) große Angst hatte. In Absprache mit den Fachleuten vom ökumenischen Netzwerk „Asyl in der Kirche“ hat das Presbyterium daraufhin das Kirchenasyl beschlossen, das jetzt nach einem halben Jahr zum Erfolg geführt hat: Sie darf in Deutschland Asyl beantragen und hat angesichts der Situation im Iran sehr gute Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Sie freut sich schon auf die Möglichkeit, intensiver Deutsch lernen zu können; und wird als ein gebildeter Mensch unsere Gesellschaft insgesamt und auch unsere Gemeinde weiterhin bereichern! (Manche kennen sie vom Gottesdienst und sie hat auch schon hier und da mitgeholfen bei Festen sowie beim Gemeindebriefaustragen.)

Da es in der Zeit des Kirchenasyls keine staatlichen Mittel gibt, trägt die Kirchengemeinde alleine die Kosten für „Kost und Logis“. Wenn Sie uns dabei mit einer Spende unterstützen möchten, freuen wir uns sehr! (Selbstverständlich auf Wunsch mit Spendenbescheinigung).

Sie haben dazu bis einschl. 23.12.2024 folgende Möglichkeiten:

–    Geben Sie bei einem der Mitarbeitenden unserer Gemeinde einen Betrag ab.

–    Rufen Sie in einem der Gemeindebüros an, falls Sie möchten, dass wir Ihre Spende bei Ihnen abholen. (0221-782338 oder 0160 98676262)

–    Überweisen Sie auf das Konto der Evangelischen Hoffnungsgemeinde im Kölner Norden: IBAN: DE15 3705 0198 1901 1732 76 (Sparkasse KölnBonn) unter dem Stichwort „Diakonische Sammlung 2024“

Herzlichen Dank!

 

 

Zum Hintergrund der Beschluss der rheinischen Landessynode vom Januar:

“Die Landessynode dankt allen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen, die mit viel Engagement Kirchenasyl gewähren und so eine besondere Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten übernehmen. Sie ermutigt, auch unter schwieriger werdenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin in einzelnen humanitären Notfällen Kirchenasyl zu gewähren. Sie bittet alle Kirchengemeinden, sich mit der Frage von Kirchenasylen zu beschäftigen und die Möglichkeit in Einzelfällen Kirchenasyl zu gewähren zu prüfen.

Sie bittet die Kirchenkreise, kirchenasylgewährende Gemeinden bei der Durchführung von Kirchenasylen zu unterstützen. Die Landessynode bittet die Kirchenleitung in der Bundes- und Landespolitik ihre Haltung offensiv zu vertreten, wonach die steigende Zahl von Kirchenasylen eine unmittelbare Folge der anhaltend dramatischen humanitären Notlagen Geflüchteter und der zahllosen Rechtsbrüche in vielen Staaten an den EU-Außengrenzen darstellen.“